Kommunale Kriminalprävention
- Die Kommunale Kriminalprävention (KKP) versteht sich als institutionalisierte Vernetzung aller beteiligten Stellen sowie Akteurinnen und Akteuren, um lageorientiert auf individuelle Probleme reagieren zu können.
- Mit diesem Anspruch entwickelt die KKP themenübergreifende Projekte und Maßnahmen, die unmittelbar vor Ort auf die Sicherheit im öffentlichen Raum wirken und zur Reduzierung und Verhinderung von Kriminalität beitragen.
- Neben allen bestehenden staatlichen Möglichkeiten ist das Ziel der KKP, die Sicherheitslage lokal zu verbessern und der Angst der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität entgegenzuwirken.
Schwerpunktsetzung
- Durch Lenkungsgremium
- Umsetzung durch die GeZ KKP
Ziele
- Lokal, regional, gesamtgesellschaftlich und ganzheitlich vernetzen
- Professionsübergreifender Vor-Ort-Ansatz gegen Kriminalität
Aufgaben
- Ausbau und Stärkung der Vernetzungsstrukturen
- Initiierung, Entwicklung, Bewertung, Begleitung und Unterstützung von Präventionsprojekten
- Identifizierung landesweiter Schwerpunkte
Lenkungsgremium
- Amtschefs der beteiligten Ressorts
- Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung
- Regierungspräsidenten/-innen
- Beauftragter der Landesregierung gegen Antisemitismus
- Vertreter der Zivilgesellschaft
- Landespolizeipräsidium