Förderprogramme
Unser Programm, das vom Bundesministerium für Familie, Frauen und Jugend ins Leben gerufen wurde, ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung des „Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“.
Unsere Förderprogramme im Überblick
Programm für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung
Seit 1971 leistet die Städtebauförderung in Baden-Württemberg mit einem Fördervolumen von bisher rund 8,37 Milliarden Euro (bis einschließlich Programmjahr 2021) in über 3.350 Sanierungs- und Entwicklungsgebieten einen bedeutenden Beitrag zur Behebung städtebaulicher Missstände und damit zur Entwicklung von Städten und Gemeinden.
Zu den aktuellen Förderschwerpunkten für die Programme der Städtebauförderung in Baden-Württemberg zählt unter anderem die Sicherung und Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Integration in den Quartieren als wichtiger Teil der Daseinsvorsorge durch Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf – insbesondere in Gebieten mit benachteiligten Bevölkerungsgruppen.
Programm für nicht investive Städtebauförderung
Zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Integration in Quartieren hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 2015 – ergänzend zur Förderung von baulich-investiven Maßnahmen in Sanierungsgebieten – das Programm für nichtinvestive Städtebauförderung aufgelegt. Die Fördermittel sollen vor allem zur Sicherung und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der Integration durch nichtinvestive Projekte in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf, insbesondere in Gebieten mit benachteiligten Bevölkerungsgruppen, eingesetzt werden. Es werden unter anderem Projekte zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, zur Integration von Migrantinnen und Migranten oder zur Inklusion von Menschen mit Behinderung gefördert. Die Kommune kann die Fördermittel für einen Verfügungsfonds, ein Quartiersmanagement oder sonstige nichtinvestive Einzelprojekte verwenden.
Förderaufrufe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg fördert regelmäßig diverse Förderprogramme Projekte und Maßnahmen, die im Rahmen einer ganzheitlichen Kommunalen Kriminalpräventionsstrategie von Bedeutung sein können. Hierzu zählen insbesondere auch Förderungen mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), bspw. in Bezug auf soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe oder die Bekämpfung von Armut. Ein regelmäßiger Blick auf die Förderaufrufe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration lohnt sich.
DAPHNE
Im Rahmen des Aktionsbereichs DAPHNE fördert die Europäische Union mit einem Gesamtbudget von 27.000.000€ Projekte zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder sowie zum diesbezüglichen Opferschutz.
DAPHNE teilt sich in drei Bereiche auf
1. Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie von häuslicher Gewalt auf allen Ebenen.
2. Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und andere gefährdete Gruppen, wie z.B. LGBTIQ-Personen und Menschen mit Behinderungen.
3. Unterstützung und Schutz aller direkten und indirekten Opfer der in den Nummern 1 und 2 genannten Formen von Gewalt.
Antragsberechtigt sind Behörden, Hilfsdienste und zivilgesellschaftliche Organisationen. Um in der ersten Priorität berücksichtigt werden zu können, müssen die Projekte transnational ausgerichtet sein. In niederer Priorität sind auch nationale Projekte förderfähig.
Geförderte Aktivitäten umfassen
- Sensibilisierungs- und Empowerment-Aktivitäten
- Kapazitätsaufbau und Schulung für Fachkräfte
- Entwurf und Implementierung von Protokollen, Entwicklung von Arbeitsmethoden und -werkzeugen, Koordinierungsplattform und Gruppen
- Konzeption von Diensten und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Opfern zu Hilfeleistungen
- Austausch bewährter Verfahren, gegenseitiges Lernen
- Erstellung und Implementierung von Datenerfassungsstrategien und -systemen
Bundesförderprogramm
Ziel des Förderprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu schließen und den bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems in Deutschland weiter voranzubringen. Insbesondere soll es dabei auch um eine Verbesserung des Zugangs für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen, wie beispielsweise Frauen mit Behinderungen, Frauen mit psychischen Erkrankungen, Frauen mit vielen Kindern oder älteren Söhnen oder auch Frauen in ländlichen Regionen gehen.
Das Bundesförderprogramm gliedert sich in einen investiven und einen innovativen Strang. Mit dem investiven Teil des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert das Bundesfrauenministerium in den Jahren 2020 bis 2024 bauliche Maßnahmen zum Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern. Die zweite Säule umfasst die Förderungen innovativer Maßnahmen zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen. Das Innovationsprogramm ist bereits in 2019 mit der Förderung von fünf Bundesprojekten gestartet. Ausgelegt ist das Bundesinnovationsprogramm bis zum Jahr 2022.
Bundesförderprogramm
Das Programm des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert in ländlichen und strukturschwachen Gegenden Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus. Ziel von Zusammenhalt durch Teilhabe ist es, Vereine und Verbände zu fördern, die sich der Etablierung demokratischer Verbandsstrukturen und der Bearbeitung von diskriminierenden und demokratiefeindlichen Vorfällen im Verband widmen.
Im Mittelpunkt steht dabei die Ausbildung von ehrenamtlichen Demokratieberater/-innen, die in der Lage sind Konflikte mit Bezug zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu identifizieren und zu bearbeiten. Die Projekte stützen sich vor allem auf die Potentiale im Amateursport, in den freiwilligen Feuerwehren, den ehrenamtlichen Gliederungen des Technischen Hilfswerks sowie in der Wohlfahrt und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Projekte verfolgen zudem den Ansatz, ins lokale Gemeinwesen hineinzuwirken und gemeinsam mit anderen Akteuren regionale Netzwerke zur Bearbeitung antidemokratischer Vorfälle zu entwickeln. Eine weitere Säule des Bundesprogrammes ist die Umsetzung von Modellprojekten im Themenfeld der digitalen Stärkung und Entwicklung von Verbänden unter besonderer Berücksichtigung der Stärkung von Partizipation demokratischen Lernens.
Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam. Gestalten.“
Die Strategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg unterstützt Städte, Gemeinden, Landkreise und zivilgesellschaftliche Akteure bei der alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung. Ziel ist es, lebendige Quartiere zu gestalten – also Nachbarschaften, Stadtteile oder Dörfer, in die Menschen sich einbringen, Verantwortung übernehmen und sich gegenseitig unterstützen.
Zur Unterstützung und Begleitung der Quartiersarbeit von Städten, Gemeinden, Landkreisen und zivilgesellschaftlichen Akteuren bietet die Strategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ Beratungs- und Förderangebote mit einem breiten Themenspektrum. Hierdurch sollen die Quartiersvielfalt im Land gestärkt und gleichzeitig gute Bedingungen für die qualitätsvolle und nachhaltige Verankerung von Quartiersprozessen geschaffen werden.
Unter dem Dach der Strategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ sind eine Vielzahl von Förderprogrammen und Preisen vereint. Um Projekte nachhaltig und langfristig zu gestalten, kann das Kombinieren von unterschiedlichen Förderprogrammen sinnvoll sein. In einem Förderbaukasten stellt das Ministeriums für Soziales und Integration Förderprogramme aus den Bereichen Quartiersentwicklung, Beteiligung und Engagement vor und zeigt, wie die Angebote miteinander kombiniert werden können.
Sicheres Zusammenleben
Das Kooperationsnetzwerk – Sicher Zusammenleben (KoSiZu) wurde im März 2008 (damals unter dem Namen „Clearingstelle Präventionskooperation“) durch die Deutsche Islam Konferenz ins Leben gerufen und ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesiedelt, um sich damit zu befassen, wie Muslimfeindlichkeit, die Sicherheit von Moscheen und religiös begründeter Extremismus gemeinsam begegnet werden kann. Das Ziel ist es, gegenseitiges Vertrauen und eine gute Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und muslimischen Organisationen in Deutschland zu fördern und einen Dialog auf Augenhöhe zu ermöglichen.
Dazu fördert das Kooperationsnetzwerk ausgewählte Kooperationsprojekte zwischen muslimischen Akteuren und Sicherheitsbehörden sowie Aus- und Fortbildungsprojekte der Sicherheitsbehörden im Bereich Interkulturelle Kompetenz.
Anwender - Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II
Die zivile Sicherheit ist eine der prioritären Zukunftsaufgaben für Lebensqualität und Wertschöpfung in Deutschland. Daher gehört sie zu den sechs Handlungsfeldern der „Neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“.
Um Forschungsergebnisse praxisnah erarbeiten zu können, ist der Einbezug von Anwendern in Forschungsprojekte notwendig. Mit der Fördermaßnahme „Anwender – Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II“ will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Umsetzungspotenzial von Forschungsergebnissen direkt bei den Anwendern stärken.
Es werden Verbundprojekte mit zwei bis drei Projektpartnern gefördert, die durch innovative, anwendungsorientierte Lösungen dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme die Innovationsfähigkeit der Anwender in Deutschland und die Umsetzung von Forschungsergebnissen bei den Anwendern.
Die Umsetzung der innovativen Ergebnisse kann im Anschluss über die Fördermaßnahme „Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ ebenfalls bezuschusst werden.
Aktion Mensch e.V.
Um die Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu verbessern, fördert die Aktion Mensch jeden Monat bis zu 1.000 soziale Projekte in ganz Deutschland. Die Aktion Mensch unterstützt soziale Projekte aus den Lebensbereichen Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Wohnen und Barrierefreiheit und Mobilität mit den Zielgruppen Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 27 Jahre) und Menschen in sozialen Schwierigkeiten (dies umfasst insbesondere Menschen mit fehlender Wohnung, in gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung).
Auridis Stiftung
Die Auridis Stiftung gGmbH ist eine gemeinnützige Förderinstitution mit Sitz in Mülheim an der Ruhr. Seit Gründung im Jahr 2006 steht die Unterstützung sozial benachteiligter Kinder im Mittelpunkt des Engagements. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der frühen Kindheit, da die ersten Lebensjahre entscheidend für die geistige, körperliche und soziale Entwicklung von Kindern sind. Die Auridis Stiftung wird von der Unternehmensgruppe ALDI SÜD finanziert und ist inhaltlich unabhängig.
Alle Investitionen konzentrieren sich auf den Themenbereich „Förderung in der frühen und mittleren Kindheit“ und zielen strategisch auf Programmverbreitung und Strukturentwicklung ab. Die Auridis Stiftung gGmbH unterstützt ihre Partnerorganisationen im Rahmen langfristiger Kooperationen mit Fördermitteln, Beratung und Vernetzung. In den Jahren 2006 bis 2020 wurden insgesamt Fördermittel in Höhe von 87,6 Millionen Euro ausgezahlt, 9,2 Millionen entfielen hiervon auf das Förderjahr 2020.
Robert Bosch Stiftung
Die Robert Bosch Stiftung greift in drei Fördergebieten gesellschaftliche Themen frühzeitig auf und entwickelt in einer Vielzahl verschiedener Projekten beispielgebende Lösungen für die Zukunft. Gefördert werden Projekte unter anderem in Themenbereichen wie Bildung, Demokratie und Einwanderungsgesellschaft. Beispielhaft soll die Förderung der Robert Bosch Stiftung im Themenbereich Einwanderungsgesellschaft Gruppen stärken, die rassistisch diskriminiert werden, deren Teilhabe unterstützen und für Interessensausgleich sorgen. Dabei werden insbesondere Kommunen in den Blick genommen und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit vor Ort gefördert. So bauen etwa die Projekte der „Werkstatt Vielfalt“ Brücken zwischen Lebenswelten und tragen zu einer lebendigen Nachbarschaft in der Gemeinde oder im Dorf bei und das Programm „Land.Zuhause.Zukunft“ fördert innovative und zukunftsfähige Ansätze für die Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen.
Förderung durch die Stiftung Mitarbeit
Die Stiftung Mitarbeit vergibt seit vielen Jahren Starthilfezuschüsse an kleinere lokale Organisationen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen sowie an neue Initiativen und junge Vereine, die in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung jenseits von Schule tätig sind. Wesentlich dabei ist, dass beispielhaft aufgezeigt wird, wie Zusammenschlüsse von Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten können.
Mit der Starthilfeförderung will die Stiftung Mitarbeit Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Dabei steht die Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund.
Landesstiftung Opferschutz
Die seit 2014 aus Haushaltsmitteln finanzierte baden-württembergische Landesstiftung Opferschutz hat es sich zum Ziel gesetzt, Opfern von Straftaten zu helfen. Zum einen geschieht dies durch direkte finanzielle Zuwendungen an von Gewalttaten betroffene Personen. Zum anderen können durch die Stiftung aber auch Opfer-Zeugen-Betreuungsprogramme unterstützt werden. So kann die Stiftung an gemeinnützige oder ehrenamtlich tätige Verbände, Einrichtungen, Initiativen und Personen, die Opfer von Straftaten beraten, betreuen oder im Rahmen von Strafverfahren der Justiz des Landes Baden-Württemberg begleiten, Leistungen gewähren.